Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Präambel 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen den Rechtsrahmen für die Nutzung der Carmino Plattform (App + B2B-Dashboard) und der weiteren Leistungen fest, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen. 

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Carmino-Technologie als Software-as-a-Service (SaaS) (nachfolgend und konkretisiert in Ziff. 3.1 die „Software“) durch die New Path Solutions GmbH, August-Bebel-Str. 89, 14482 Potsdam (nachfolgend „NPS“). Die durch NPS angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit NPS die „Parteien“).

1.2

Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von NPS ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Insbesondere die bloße Unterlassung eines Widerspruchs durch NPS gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden führt nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Das gilt auch, wenn NPS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3

Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Software oder der Marktgegebenheiten kann NPS dem Kunden eine Änderung dieser AGB unter Kenntlichmachung der wesentlichen Änderungen mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung widersprochen hat und NPS den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Änderungen des mit dem Kunden vereinbarten Leistungsinhalts bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

2. Vertragsschluss

Eine vertragliche Beziehung zwischen den Parteien kommt durch beiderseitige Unterzeichnung (digital oder analog) des separaten Vertrags zur Nutzung der Software durch den Kunden (der „Vertrag“) zustande. Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den AGB gehen die Regelungen des Vertrags vor.

3. Leistungsumfang

3.1

NPS bietet mit der Software eine technische Lösung an, um Daten zur betrieblichen Mobilität automatisiert zu erheben und zu verarbeiten sowie Mitarbeiter in die Nachhaltigkeitsbemühungen des Kunden zu involvieren. Es handelt sich hierbei um ein Erhebungs- und Auswertungstool zur Förderung von nachhaltiger betrieblicher Mobilität (die „Dienste“).

3.2

Die Konditionen, zu denen die Dienste erbracht werden, richten sich nach dem Vertrag. Der Begriff „Software“ beinhaltet jeweils nur diejenigen Teile der Software, die vom vertragsgegenständlichen Leistungsumfang umfasst sind. Zum Leistungsumfang gehört eine im Vertrag festgelegte Anzahl an Lizenzen, die den Kunden berechtigen, die Software mit einer bestimmten Anzahl von MItarbeitern zu nutzen. Der Umfang einer Lizenz richtet sich nach den Bestimmungen des Vertrags; enthält der Vertrag keine Bestimmung zum Lizenzumfang, berechtigt eine Lizenz zur Verwendung der Software mit bis zu 10 Mitarbeitern.

3.3

Die in Ziff. 3.1 enthaltene Beschreibung der vom Vertrag erfassten Dienste wird nachfolgend „Vertragszweck“ genannt.

4. Nutzung der Software durch den Kunden

4.1

Der Kunde darf den Zugang zur Software ausschließlich selbst zum Vertragszweck nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit der Zugang zur Software nicht von unberechtigten Personen genutzt wird. Zu derartigen Sicherheitsvorkehrungen gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts.

4.2

Die Nutzung der Software erfolgt mittels Telekommunikation über den Browser sowie mobiler App.

4.3

Der Kunde darf nur solche Daten, Texte, Bilder und andere Inhalte in die Software eingeben, die

  1. a) dem geltenden Recht entsprechen;
  1. b) keine Rechte Dritter verletzen; und
  1. c) zu deren Eingabe der Kunde rechtlich uneingeschränkt berechtigt ist.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass NPS die vom Kunden hochgeladenen Inhalte für die Zwecke des Vertrags verarbeitet. NPS ist berechtigt, vom Kunden hochgeladene Inhalte zu löschen, wenn für NPS begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass der Inhalt nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB in die Software eingegeben wurde.

4.4

Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen, zu übertragen, zu unterstützen, zu fördern oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, die rechtswidrig, rassistisch, feindselig, gewalttätig, diskriminierend (einschließlich in Bezug auf Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, Abstammung oder nationale Herkunft), schädlich, belästigend, diffamierend, vulgär, obszön oder anderweitig anstößig sind oder Softwareviren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt oder geeignet sind, die Funktionalität von Computersoftware oder -hardware oder die Telekommunikation über den Browser oder andere geeignete Anwendungsgeräte zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken.

4.5

Der Kunde stellt NPS von allen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Ansprüchen aus Verletzung des Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrechts) frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden gegen NPS geltend gemacht werden, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von NPS oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst die Erstattung angemessener Kosten, die NPS bei der Geltendmachung oder Verteidigung ihrer gesetzlichen Rechte in diesem Zusammenhang entstehen.

5. Softwareanpassung

5.1

Wird dies zwischen den Parteien vereinbart, erbringt NPS zusätzlich zur Bereitstellung der Dienste Dienstleistungen zur Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Kunden (die „Dienstleistungen“). Eine Einigung darüber kommt durch Einfügung der entsprechenden Leistungsinhalte im Rahmen der Unterzeichnung des Vertrags zustande.

5.2

NPS erbringt die Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen des Vertrags und erhält dafür die im Vertrag vorgesehene Vergütung.

5.3

Der Kunde ist zur Erbringung sämtlicher für die Dienstleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Mitteilung technischer Informationen zu den IT-Systemen des Kunden) verpflichtet.

6. Verfügbarkeit

6.1

NPS schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt. „Übergabepunkt“ ist der Routerausgang des Rechenzentrums von NPS bzw. ihres Unterauftragnehmers, über dessen Server die Software betrieben wird. Für Fehlfunktionen jenseits des Übergabepunkts ist NPS nicht verantwortlich. Der Kunde ist für die Beschaffung und die Unterhaltung der von ihm benötigten Hardware und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze selbst verantwortlich. Die Kosten der Einrichtung des Online-Anschlusses sowie der Aufrechterhaltung auf der Kundenseite trägt der Kunde. NPS haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit oder Integrität der Datenkommunikation, welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt wird. NPS haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, die ihre Ursache in technischen Fehlern oder Konfigurationsproblemen auf Seite des Kunden haben.

6.2

Die von NPS geschuldete Verfügbarkeit der Software beträgt mindestens 99% im Vertragsjahresmittel.

6.3

Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene, vollständige oder störungsfreie Nutzbarkeit der Software. NPS schuldet lediglich die Tauglichkeit der Software für den vertraglich vereinbarten Gebrauch im Rahmen der Verfügbarkeit nach Ziff. 

6.2. Unter „Verfügbarkeit“ verstehen die Parteien daher die wesentliche technische Nutzbarkeit und Erreichbarkeit der Funktionen der Software. Zeiten, in denen eine Verfügbarkeit der Software auf Grund eines Fehlers oder aus anderen Gründen nicht gegeben ist, gelten als „Ausfallzeiten“. „Übliche Geschäftszeiten“ sind Montag bis Freitag (gesetzliche Feiertage in Potsdam ausgenommen) zwischen 09:00 und 18:00 Uhr.

6.4

Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Ausfallzeiten unberücksichtigt,

  1. a) in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die NPS nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Fehler der IT-Systeme des Kunden oder der in seinem Auftrag tätigen Drittdienstleister, etc.), nicht zu erreichen ist;
  1. b) die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere auf eine verzögerte oder unvollständige Übermittlung einer Fehlermeldung, zurückzuführen sind;
  1. c) oder die für Wartungsarbeiten während der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu fünf Stunden im Monat anfallen; oder
  1. d) die für Wartungsarbeiten außerhalb der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu zwanzig Stunden im Monat anfallen.

7. Betrieb und Änderungen der Software

7.1

NPS ist bestrebt, dass die Software stets dem Stand der Technik entspricht. NPS ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Software durch- und/oder einzuführen (nachfolgend einheitlich als „Updates“ bezeichnet), um die Software an neue technische oder geschäftliche Bedürfnisse anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionalitäten der Software vorzunehmen.

7.2

Sofern und soweit durch ein Update die Nutzung der Software durch den Kunden zum Vertragszweck wesentlich eingeschränkt wird (ein solches Update nachfolgend als „Wesentliche Änderung“ bezeichnet), wird NPS den Kunden über die Einführung der Wesentlichen Änderung spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich informieren (eine „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung (die „Widerspruchsmitteilung“), wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags. NPS wird den Kunden mit jeder Änderungsmitteilung über seine Rechte nach Ziff. 7.2, insbesondere (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die hierfür vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen eines nicht fristgerecht erklärten Widerspruchs gegen die Wesentliche Änderung informieren.

7.3

Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung, wird NPS dem Kunden die Software ohne die Wesentliche Änderung weiter zur Nutzung zur Verfügung stellen, soweit dies nicht aus technischen oder geschäftsorganisatorischen Gründen nicht möglich oder für NPS unzumutbar ist. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund innerhalb einer Frist von vier Wochen (die „Ausübungsfrist“) zu kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt zu laufen, sobald NPS den Kunden schriftlich über (i) die Nichtfortführbarkeit des Vertrags ohne die Wesentliche Änderung, (ii) das Sonderkündigungsrecht und (iii) die Rechtsfolgen des Verstreichens der Ausübungsfrist informiert hat.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1

Die Vergütung für die Nutzung der Software durch den Kunden und die jeweiligen Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Vertrag.

8.2

Die Zahlungsweise der Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Vertrags. Enthält der Vertrag dazu keine Regelungen, zahlt der Kunde die Vergütung monatsweise im Voraus.

8.3

Alle durch NPS ausgewiesenen Gebühren und Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

9. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

9.1

NPS gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht und nicht mit Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend „Mängel“) behaftet ist, die die Tauglichkeit der Software für den Vertragszweck mehr als unerheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen gelten nicht als Mangel.

9.2

Der Kunde ist verpflichtet, NPS auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen. NPS wird aufgetretene und ordnungsgemäß angezeigte Mängel an der Software innerhalb angemessener Frist beseitigen.

10. Haftung

10.1

Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Fehler der Software ist ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Software.

10.2

NPS haftet auf Schadensersatz bei (i) vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verschulden von NPS oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, (ii) fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) von NPS oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, jedoch beschränkt auf typische Schäden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags vorhersehbar waren oder (iii) Fahrlässigkeit von NPS oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht, (iv) oder einer zwingenden gesetzlichen Haftung von NPS oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3

Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen. NPS haftet insbesondere für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

10.4

Diese Haftungsregelung ist abschließend. Sie gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Sie gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NPS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.5

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber NPS schriftlich anzuzeigen oder von NPS aufnehmen zu lassen, so dass NPS möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.

11. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

11.1

Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten.

11.2

NPS bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

12. Verjährung

12.1

Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten.

12.2

NPS bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

13. Nutzungsrechte

13.1

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alleinige Inhaberin aller geistigen und gewerblichen Schutzrechte ist NPS. NPS steht dafür ein, dass der generelle Betrieb der Software rechtlich zulässig ist, gegen keine Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien verstößt und insbesondere keine Rechte Dritter verletzt.

13.2

Dem Kunden wird das zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht gewährt, die vertragsgegenständlichen Dienste (ggf. unter Einbeziehung einer gem. Ziff. 5 erfolgten Softwareanpassung) zu dem unter dem Vertrag vereinbarten vertragsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software oder Daten von NPS durch Dritte nutzen zu lassen, sie Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen. Der Kunde hat es insbesondere zu unterlassen, die Dienste zu kopieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu bearbeiten.

14. Aufrechnung, Zurückbehaltung; Minderung

14.1

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/ oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber NPS nur, wenn sein jeweiliger Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch NPS anerkannt wurde.

14.2

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde zudem nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

14.3

Das Recht des Kunden zur Rückforderung tatsächlich nicht geschuldeter Vergütung bleibt von der Beschränkung der Ziff. 14.1 unberührt.

15. Laufzeit, Kündigung

15.1

Die Laufzeit und die Kündbarkeit richten sich nach den Bestimmungen des Vertrags. Enthält der Vertrag keine Angaben zur Laufzeit bzw. zur Kündbarkeit, läuft der Vertrag für zwölf Monate und verlängert sich automatisch um je zwölf Monate, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.

15.2

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die jeweils andere Vertragspartei insbesondere vor, wenn:

  1. a) eine der Parteien schwerwiegend gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstößt und deswegen der anderen Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist;
  1. b) der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von NPS gesetzten, angemessenen Frist zur Abhilfe um mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist;
  1. c) über das ganze Vermögen oder Teile des Vermögens einer Partei das Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder abgelehnt wird;
  1. d) bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 – 19 InsO vorliegt;
  1. e) sich die Vermögensverhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass mit einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung nicht mehr gerechnet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne von §§ 17 – 19 InsO vorliegt.

15.3

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

15.4

Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrags seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände ist nach Beendigung des Vertrags nicht mehr gegeben.

16. Geheimhaltung

16.1

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden und bereits gelangten vertraulichen Informationen zeitlich unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – nicht weiterzugeben und nicht in sonstiger Weise zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse sowie das Geschäftsmodell von NPS.

16.2

Von der Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

  1. a) die der jeweils anderen Partei bei der Anbahnung des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
  1. b) die öffentlich bekannt waren, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieser AGB oder des Vertrags beruht;
  1. c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in diesem Fall vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

16.3

Jede Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei, soweit nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden.

16.4

Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zeitlich unbefristet jede eigene Verwertung oder Weitergabe vertraulicher Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern und Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenlegen, wie diese die Informationen für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.

16.5

Der Kunde willigt ein, dass NPS die Zusammenarbeit der Parteien für Werbezwecke publizieren darf. Der Kunde gestattet es NPS, in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden zu verwenden. Der Kunde kann seine Zustimmung nach dieser Ziff. 16.5 durch schriftliche Mitteilung an NPS jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

17. Datenschutz

17.1

NPS behandelt personenbezogene Daten des Kunden entsprechend datenschutzrechtlicher Standards und Vorgaben.

17.2

NPS ist nur im Verhältnis zu solchen Kunden, die personenbezogene Daten ihrer Kunden in die Software einspeisen, Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Zwischen solchen Kunden und NPS wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

18. Schlussbestimmungen

18.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtliche zulässige Bestimmung als rückwirkend vereinbart, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke bedacht hätten.

18.2

Wenn diese AGB sich auf eine schriftliche Form oder Mitteilung beziehen, genügt jeweils auch der Versand einer E-Mail.

18.3

Der Vertrag und die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrecht und des UN-Kaufrechts.

18.4

Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag oder den AGB einschließlich deren Wirksamkeit ist das Landgericht Potsdam ausschließlich zuständig, soweit gesetzlich zulässig.




Stand Dezember 2021